Stadt- und Kantonsbibliothek Zug
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Die Stadt- und Kantonsbibliothek Zug stellt ihren BenützerInnen 3 Studienkabinen für jeweils 1 Kalendermonat gratis zur Verfügung.

Nächster freier Monat: Februar 2011 (Juni bereits vergeben)

Die Grösse dieser Kabinen ist so bemessen, dass sie auch als Arbeitsraum für mehrere Personen dienen können. Wir raten wegen der regen Nachfrage zu frühzeitiger Anmeldung im Lesesaal der Bibliothek oder online.


Reglement über die Benützung der Studienkabinen
  • Im 3. Obergeschoss der Bibliothek stehen vier Studienkabinen für ruhiges Arbeiten zur Verfügung. Die Studienkabinen werden jeweils für einen Kalendermonat fest an eingeschriebene Bibliotheksbenützer vergeben. Eine Möglichkeit der Verlängerung besteht nicht. Wer eine Studienkabine zugeteilt erhalten hat, kann sich erst einen Monat nach Ablauf des Belegungsmonats wieder neu anmelden.
  • Die Anmeldung erfolgt persönlich im Lesesaal oder mit dem unten stehenden Formular. Anmeldungen sind frühestens ein Jahr im Voraus möglich, sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In besonderen Fällen kann die Bibliotheksleitung Ausnahmen bewilligen.
  • Wer eine Studienkabine zugeteilt erhält, darf diese mit einer weiteren Person teilen. Wird der Anspruch auf eine Kabine ohne Nachricht nicht innert Wochenfrist wahrgenommen, verfügt die Bibliothek über eine weitere Vergabe.
  • Die Schlüssel für die Studienkabinen werden am Anfang des Kalendermonats an die Benützenden ausgeliehen. Die Schlüssel müssen bis zum letzten Arbeitstag des Monats zurückgegeben werden. Bei Verlust wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.
  • Die Benützung der Studienkabine richtet sich nach den ordentlichen Öffnungszeiten der Bibliothek und unterliegt der Benützungsordnung. Das Reglement zur Benützung von Lesesaal und Studienräumen gilt auch für die Kabinen.
  • Bücher und andere Medien aus dem Bestand der Bibliothek müssen verbucht sein, wenn sie mit in die Kabine genommen werden.
  • Die Möblierung der Kabine darf nicht verändert werden und es dürfen keine Möbel und Betriebseinrichtungen aus der übrigen Bibliothek in die Kabinen verbracht werden. Für besondere Bedürfnisse sind Bibliotheksleitung oder Hauswart anzufragen.
  • Bei Zuwiderhandlungen wird das Benützungsrecht für die Studienkabine entzogen.


 
 

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